AGB FÜR VERANSTALTER 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter bei saasivent-Helfer-Einsätzen
Stand: Januar 2016 v1

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1. ALLGEMEINE HINWEISE

Saasivent ist eine Freiwilligen-Organisation des Saastals mit dem Ziel, ein Helfer-Management zu betreiben und so für Veranstalter Helfer zu rekrutieren.

Saasivent behält sich ausdrücklich das Recht vor, das vorliegende Dokument „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstalter bei saasivent-Helfer-Einsätzen“ jederzeit zu ändern. Allfällige Anpassungen werden auf der Homepage von saasivent (www.saasivent.ch) veröffentlicht. Es ist Sache des Nutzers, sich online über die aktuelle Fassung der Bedingungen für einen Helfer-Einsatz von saasivent zu informieren.

An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass die Organisation saasivent keine Profitorganisation ist, sondern ihre Leistungen ehrenamtlich und ohne Lohn ausübt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument für Personen nur die männliche Schreibweise eingesetzt.

2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Teilnahme als Veranstalter erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden ausschliessen. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Helfers selbst.

Mit der Anmeldung der Veranstaltung akzeptiert der Veranstalter die Bedingungen von saasivent.

3. INHALTE UND ANGEBOTE VON SAASIVENT

Zu Informationszwecken kann saasivent Inhalte über Links oder Tools mit Webseiten von Dritten verlinken. Saasivent übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmässigkeit und Funktionsfähigkeit dieser Internetseiten oder anderen Social Media Plattformen. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

3.1 Unterkunftsangebot

Saasivent sieht zum jetzigen Zeitpunkt kein Unterkunftsangebot für die Helfer vor. Sollte dies durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, so kann das der Veranstalter saasivent mitteilen, damit die Helfer entsprechend informiert werden. Diese Information soll der Veranstalter direkt bei der Eventanmeldung an saasivent weitergeben.

4. MITGLIEDSCHAFT

4.1 Teilnahme

Für eine aktive Mitgliedschaft bei der Organisation und die Nutzung derer Dienste bedarf es einer kostenlosen Onlineanmeldung auf www.saasivent.ch. Mit der Anmeldung stimmt jeder Veranstalter den vorliegenden Bedingungen ausdrücklich zu.

Eine Altersbegrenzung für Helfer kennt die Organisation nicht. Falls der Veranstalter eine Altersbegrenzung festlegt, muss dies bei der Eventanmeldung an saasivent mitgeteilt werden.

Für Helfer, der dem Veranstalter vermittelt werden, ist ein Unkostenbeitrag von CHF 200.– bei bis zu 20 Helfern, CHF 250.– bei bis zu 25 Helfern, CHF 300.– bei bis zu 30 Helfern, etc. fällig. Der Betrag dient zur Deckung der Spesen von saasivent.
Ebenso wird das Helfer-Bonussystem damit finanziert.

Saasivent übernimmt keine Haftung für Helfer welche nicht zur Veranstaltung erscheinen. Das Risiko trägt der Veranstalter alleine. Ebenfalls übernimmt Saasivent keine Verantwortung für das Verhalten der Helfer gegenüber dem Veranstalter.

4.2 Verwendung Bild- und Tonmaterial

Durch die Anmeldung bei sasaivent und dem Akzeptieren der Bedingungen erklärt sich jeder Veranstalter damit einverstanden, dass Bilder und Tonaufnahmen, welche während den Veranstaltungen von offiziellen Fotografen, von Mitgliedern der Organistation, etc. gemacht werden, verwendet werden dürfen.

5. BEDINGUNGEN FÜR DEN VERANSTALTER

Da der Veranstalter von der Organisation saasivent profitiert und ihm Helfer zur Verfügung gestellt werden, muss er auch einige Bedingungen für deren Einsatz erfüllen.

5.1 Informationen zum Einsatz und Briefing

Informationen bezüglich des Einsatzes sollen den Helfern so früh wie möglich mitgeteilt werden. Kurzfristige Umteilungen in den Ressorts sind vorbehalten und können den Helfern auch kurzfristig mitgeteilt werden. Die angegebenen Einsatzzeiten bleiben jedoch dieselben; sollten die Einsatzzeiten ändern, muss der betroffene Helfer im Vorfeld darüber informiert werden und sein Einverständnis dazu geben. Die Einteilung in die verschiedenen Ressorts erfolgt  durch den Veranstalter. Die Briefings werden ebenfalls durch den Veranstalter durchgeführt und gehören nicht zum Aufgabenbereich von saasivent. Eine gute Kommunikation zwischen Veranstalter, saasivent und Helfern muss somit gewährleistet sein.

Der Einsatz eines Helfers darf 12 h am Tag nicht überschreiten.

5.2 Verpflegung während des Einsatzes

Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, den Helfern während des Einsatzes eine angemessene Verpflegung zu gewährleisten.

5.3 Punktesystem

Durch das Helfermanagement von saasivent profitieren Sie als Veranstalter. Als Dank und Wertschätzung für ihren Einsatz, haben wir ein Bonussystem für Helfer eingeführt. Einen Teil des Beitrages, den Veranstalter für Helfer bezahlen, verwendet saasivent für dieses Punktesystem. Mit dem Einverständnis zum Vertrag, sind Sie auch verpflichtet, den Beitrag für die Anzahl der vermittelten Helfer zu bezahlen.

Der Veranstalter muss den Einsatz jedes Helfers bei saasivent bestätigen. Pro Einsatz wird jedem Helfer ein Bonuspunkt gutgeschrieben. Nach jeweils 5 Einsätzen (= 5 Punkte) erhält der Helfer einen Saas-Fee Shopping Gutschein von 50.– CHF ausgehändigt.

6. UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN INFORMATIONEN

Persönliche Informationen zur Identität sind Informationen, die explizit genutzt werden können, um die Identität eines Helfers in Erfahrung zu bringen. Darunter fallen Informationen wie Vorname und Familienname, Adresse, Postanschrift, Telefonnummern, Alter, Geschlecht und Beruf.

Damit ein Veranstalter die Helfer-Einsätze so gut wie möglich planen kann, willigt der Helfer mit seiner Anmeldung ausdrücklich ein, dass der jeweilige Veranstalter Zugang zu seinen persönlichen Daten erhält. Für die Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen durch Veranstalter kann saasivent nicht belangt werden.

Informationen, die nicht direkt mit der Identität eines Helfers in Verbindung gebracht werden können, gehören nicht zu den personenbezogenen Informationen und unterliegen daher nicht den Datenschutzbestimmungen.

6. RECHTLICHE HINWEISE ZU SAASIVENT.CH

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir können nicht garantieren, dass diese Daten jederzeit vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Saasivent übernimmt ebenfalls keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde), sowie für Links von und zu anderen Webseiten. Wir haben keine Kontrolle über Inhalt und Form von fremden Webseiten.

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